Читать книгу Rechtslexikon BGB - Sybille Neumann - Страница 53
ОглавлениеE › Erfüllbarkeit
Erfüllbarkeit
81
Unter Erfüllbarkeit versteht man den Zeitpunkt, ab dem der Schuldner (Gläubiger und Schuldner) zu leisten berechtigt ist.
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Erfüllbarkeit
81
Unter Erfüllbarkeit versteht man den Zeitpunkt, ab dem der Schuldner (Gläubiger und Schuldner) zu leisten berechtigt ist.