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Ersatz vergeblicher Aufwendungen
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Unter dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen versteht man den Ersatz für Ausgaben, die der Gläubiger (Gläubiger und Schuldner) im Vertrauen auf die Erbringung einer vertragsgemäßen Leistung getätigt hat, welche jedoch aufgrund einer vertraglichen Pflichtverletzung (Pflichtverletzung) des Schuldners nutzlos geworden sind.