Читать книгу Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess - Thomas Elwell Jacob - Страница 100
b) Ermittlungsanlass
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Anlass für behördliche Ermittlungen sind Zweifel des mit der Entscheidung befassten Amtswalters am Vorliegen einer oder mehrerer entscheidungserheblicher Tatsachen. Ob und in welchem Umfang solche Zweifel bestehen, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Insoweit kommt es vor allem auf die Geeignetheit und Glaubwürdigkeit von Informationsquellen, die Art und die Substanz von Behauptungen der Beteiligten und nicht zuletzt – da der Zweifel einen inneren Vorgang darstellt – auf die Persönlichkeit des Bearbeiters an.[245]