Читать книгу Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess - Thomas Elwell Jacob - Страница 177
На сайте Литреса книга снята с продажи.
aa) Zuständigkeit
Оглавление74
Den Planfeststellungsbeschluss erlässt die Planfeststellungsbehörde. Die dabei mitunter anzutreffende Doppelzuständigkeit einer Behörde als Vorhabenträger und als Planfeststellungsbehörde verstößt nicht gegen das rechtsstaatliche Gebot fairer Verfahrensgestaltung, wenn behördenintern durch eine organisatorische und personelle Trennung der Aufgabenbereiche eine neutrale Aufgabenwahrnehmung durch die Planfeststellungsbehörde gewährleistet ist.[165]