Читать книгу Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess - Thomas Elwell Jacob - Страница 182
ff) Zustellung
Оглавление97
Es ist zwischen der Individualzustellung und der Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses durch Auslegung zu unterscheiden.
98
Individualzustellung. Der Planfeststellungsbeschluss ist gem. § 74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG dem Vorhabenträger, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zuzustellen. Sind mit Ausnahme des Vorhabenträgers mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, können diese durch öffentliche Bekanntmachung nach Maßgabe des § 74 Abs. 5 Satz 2 VwVfG ersetzt werden (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).
99
Eine unterlassene Individualzustellung wird nicht durch die Planauslegung nach § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG geheilt.[227] Der Planfeststellungsbeschluss ist dann dem in § 74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG genannten Personenkreis gegenüber mangels Bekanntgabe unwirksam (vgl. § 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG), so dass für ihn keine Rechtsbehelfsfristen laufen.[228]
100
Auslegung. Neben der Individualzustellung ist eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zwei Wochen in den Gemeinden zur Einsicht auszulegen (§ 74 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 VwVfG). Ort und Zeit der Planauslegung sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 74 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 VwVfG). Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Beteiligten als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Halbs. 1 VwVfG).
101
Fehler bei der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses gem. § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG wirken sich auf die Individualzustellung nach § 74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG nicht aus.[229] Unterbleibt die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses, ist er gegenüber den übrigen Betroffenen i.S.d. § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG unwirksam. Ebenso tritt die Zustellungsfiktion des § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG nicht ein, wenn die Vorgaben an die Auslegung (§ 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG) oder an den Hinweis auf die Zustellfiktion (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Halbs. 2 VwVfG) fehlerhaft sind.[230] Eine Heilung gem. § 8 VwZG ist möglich.[231]
C. Besondere Verfahrensarten › III. Das Planfeststellungsverfahren › 5. Planänderung nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses