Читать книгу Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess - Thomas Elwell Jacob - Страница 47
a) Rechtsgrundlagen
Оглавление9
Die Anhörung nach § 28 VwVfG stellt eines der bedeutsamsten Verfahrensrechte der Beteiligten dar. Verfassungsrechtliche Grundlage des Rechts auf Anhörung ist für das gerichtliche Verfahren Art. 103 Abs. 1 GG und für das Verwaltungsverfahren Art. 20 Abs. 3 GG; in § 28 VwVfG hat der Gesetzgeber Umfang und Grenzen des verfassungsrechtlich gebotenen Anhörungsrechts konkretisiert.