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2.4.1. G. E. Moores Argument

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Der Ausdruck „naturalistischer Fehlschluss“ geht auf den englischen Philosophen George E. Moore [1873-1958] zurück (Moore 1903, v.a. §§ 27–34). Das Beispiel, an dem dieser Denker den Fehlschluss deutlich machte, lautet: Das „Leben gemäß der Natur“ ist etwas Gutes. Es entstammt dem Einfluss Rousseaus im 18./19. Jahrhundert (und ist auch gegenwärtig hoch aktuell…).

Moore weist nach, dass dieser Beispielsatz weder logisch korrekt noch empirisch gehaltvoll ist. Denn in ihm wird aus einem Sachverhalt (einem Leben gemäß der Natur) ein Wert („gut“) abgeleitet. Diese Ableitung ist ungültig. Auf der Sachebene stellt sich zudem das Problem, dass zur Natur nicht nur Gesundheit und Leben, sondern auch Krankheit und Tod gehören. Die Vitalität von Parasiten beispielsweise schädigt den Wirts-Organismus. Die Gleichungen naturgemäß = gut; gegen die Natur = schlecht ergeben also keinen Sinn.

G. E. Moore schließt daraus, dass die Naturbetrachtung und allgemein die empirische Beobachtung von Tatsachen oder Sachverhalten allein keine geeigneten Grundlagen zur Gewinnung ethischer Urteile abgeben. Daher rührt der Name, „naturalistischer Fehlschluss“. Dieser Fehlschluss beschränkt sich nicht auf die Ethik, sondern bezieht sich auf Werturteile allgemein.

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