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d) Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

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Mittels § 139a SGB V wurde der G-BA verpflichtet ein fachlich unabhängiges, rechtsfähiges, wissenschaftliches Institut zu gründen, das in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen erbrachten Leistungen tätig werden soll. Träger des zum 1.6.2004 gegründeten IQWiG[64] ist die gleichnamige Stiftung mit Sitz in Berlin. Im Stiftungsrat sind die Träger des G-BA paritätisch repräsentiert. Die Leitung wird im Einvernehmen mit dem BMG bestellt. Die Zusammenarbeit des G-BA mit dem IQWG ist in der Verfahrensordnung näher geregelt, die zusammen mit der Satzung des Instituts dessen fachliche Unabhängigkeit sicherstellt. Die Finanzierung des IQWiG erfolgt nach § 139c SGB V zu gleichen Teilen von ambulanter und stationärer Seite durch Zuschläge auf jeden vertrags- bzw. vertragszahnärztlichen und jeden Krankenhausfall.

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Die Aufgaben des IQWiG sind in § 139a Abs. 3 SGB V näher beschrieben und ergeben sich im Übrigen aus der Aufgabenstellung des G-BA als zentralem Auftraggeber (§ 139b Abs. 1 SGB V). Ergänzend kann auch das BMG die Bearbeitung von Aufgaben beantragen (§ 139b Abs. 2 SGB V). Das IQWiG kann zur Erledigung seiner Aufträge Forschungsaufträge an externe Sachverständige vergeben, § 139b Abs. 2 SGB V. Im Rahmen der dem G-BA nach § 35a SGB V obliegenden Bewertung des Nutzens von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen führt das IQWiG im Auftrag des G-BA nach § 35b SGB V die Kosten-Nutzen-Bewertung gegenüber der vom G-BA festgelegten Vergleichstherapie durch.

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Nach § 139b Abs. 4 SGB V hat der G-BA die Arbeitsergebnisse des IQWiG als Empfehlungen bei seiner Tätigkeit zu berücksichtigen. Diese Empfehlungen entfalten als Verwaltungsinterna keine rechtliche Außenwirkung und sind daher gerichtlich nicht überprüfbar. Soweit sie Eingang in die Normsetzung des G-BA gefunden haben, ist die in der Empfehlung enthaltene wissenschaftliche Expertise im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung der Norm auf die Einhaltung der üblichen wissenschaftlichen Standards zu untersuchen.[65] Für die Bewertungen des IQWiG spricht eine Vermutung der Richtigkeit.[66]

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