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f) Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)

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Das in Köln beheimatete DIMDI gehört weder der gemeinsamen, noch der ärztlichen Selbstverwaltung an, sondern ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des BMG.[80] Anfang des Jahres 2020 wurde das DIMDI dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingegliedert, vgl. Rn. 133. Sein Aufgabenbereich bleibt erhalten. Er spielt an vielen Stellen in die Selbstverwaltung hinein, weil das DIMDI im Auftrag des BMG die Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD) verschlüsselt. Diese Diagnoseschlüssel sind nach § 295 Abs. 1 S. 2 SGB V von den Vertragsärzten zusammen mit der Leistungsabrechnung zu übermitteln. Auf diesen Diagnosen beruhen nach § 87a Abs. 5 S. 3 SGB V die Empfehlungen des BewA zur Berechnung des Behandlungsbedarfs, der dann in die Verhandlungen der Gesamtvergütung nach § 87a Abs. 3 SGB V eingeht.

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Das DIMDI gibt ferner den Prozedurenschlüssel für ambulante Operationen (OPS) heraus, nach dem Vertragsärzte ambulante Operationen nach Kap. 31 und 36 EBM zu Abrechnungszwecken verschlüsseln müssen (§ 295 Abs. 1 S. 4 SGB V). Die Schlüssel sind nach § 301 SGB V auch von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen zu verwenden.

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Die Schlüssel werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht und sind von da an für die zur Kodierung Verpflichteten verbindlich. Die über die Schlüssel erhobenen Diagnosedaten werden nach § 268 Abs. 3 S. 2 SGB V für die Bildung von Versichertengruppen verwendet, unter denen nach § 266 SGB V der Risikostrukturausgleich der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds praktiziert wird.

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Das DIMDI gibt ferner heraus und aktualisiert laufend die der Ermittlung von Arzneimitteltagesdosen (DDD) nach § 73 Abs. 8 S. 4 SGB V zu Grunde liegende anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation (ATC-Klassifikation), wie auch zahlreiche andere Klassifikationen im Medizinproduktebereich. Dem DIMDI kommt damit eine zentrale Rolle sowohl bei der Vernetzung der nationalen Gesundheits- und Abrechnungsdaten als auch bei der Angleichung an internationale Standards zu. Ohne Vereinheitlichung der Daten durch die Kodierungen des DIMDI wäre die Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht möglich.

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