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§§ 1–242A. Die Wortarten
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Man kann die lateinischen Wörter nach formalen Kriterien in zwei große Gruppen einteilen: in flektierbare und nicht-flektierbare. Ein Wort ist flektierbar, besitzt eine Flexion (Beugung), wenn es nach bestimmten Regeln in verschiedene Formen treten kann. Somit ist die Unterscheidung zwischen flektierbaren und nicht-flektierbaren Wörtern eine rein morphologische Unterscheidung, da sie allein die Fähigkeit zur Formenbildung als Kriterium verwendet. Zur Gruppe der flektierbaren Wörter gehören die Nomina im weiteren Sinn (deklinierbare Wörter) und die Verben (konjugierbare Wörter); die Gruppe der nicht-flektierbaren Wörter bilden die Partikeln. Die Nomina im weiteren Sinn sind einerseits die Nomina im engeren Sinn, nämlich Substantive, Adjektive und Partizipialien (Nominalformen des Verbs), andererseits die Pronomina. Die Partikeln gliedern sich weiter in Adverbien, Präpositionen, Interjektionen und Konjunktionen (beiordnende Konjunktionen und Subjunktionen).1 Gemäß dieser Einteilung gibt es zehn Wortarten: Substantive, Adjektive, Partizipialien, Pronomina, Verben, Adverbien, Präpositionen, Interjektionen, (beiordnende) Konjunktionen und Subjunktionen. In diesem Kapitel werden nicht alle Wortarten behandelt, da sich die Behandlung einiger Wortarten nur schwer von der Syntax trennen lässt, so dass diese Wortarten eigene Abschnitte besitzen (Partizipialien §§ 473–519; beiordnende Konjunktionen §§ 427–446; Subjunktionen §§ 520–586).2 Die adjektivischen Partizipialien werden teilweise schon unter den Adjektiven behandelt.