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§§ 1–55I. Substantive und Adjektive §§ 1–191. Substantive
ОглавлениеAllgemeines:
(1) Das Substantiv (Hauptwort) wird wie die anderen Nomina und das Verb flektiert (vgl. aber § 5). Die Nominalflexion nennt man Deklination (im Unterschied zur Konjugation des Verbs). Das Substantiv wird nach zwei Kategorien dekliniert: Kasus und Numerus. Als dritte nicht-deklinierbare Kategorie kommt das Genus hinzu, das bei jedem einzelnen Substantiv i.d.R. unveränderlich ist (vgl. aber § 3). Diese drei Kategorien sind aber für die Substantive als Wortart weniger wichtig als für die Syntax, in der die Kasusflexion die Funktion eines Substantivs im Satz bestimmt, Genus und Numerus zusammen mit dem Kasus die Kongruenz (Übereinstimmung) des Substantivs mit anderen Wörtern determinieren. Daher werden hier die Substantive nicht vorrangig nach diesen drei Kategorien behandelt, sondern nach ihren Besonderheiten als Wortart.
(2) Einige Substantive lassen sich nach ihren Suffixen einteilen. Hier sind einerseits die Verbalsubstantive zu nennen: die Nomina agentis (-tor, -trix) mit der Untergruppe der Substantiva communia et mobilia, die Nomina actionis (oder Verbalabstrakta, -tio, -tus etc.), die Werkzeugnamen (-trum, -culum) und die Nomina rei actae (-men, -mentum), andererseits die Denominativa, zu denen etwa die Deminutiva gehören. Im Folgenden sollen nur diejenigen Substantivklassen behandelt werden, die in semantischer und stilistischer Hinsicht von Bedeutung sind.3