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2. Versagung des Personalausweises

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Bei Versagung des Personalausweises ist ebenfalls Rechtsschutz über eine Verpflichtungsklage zu suchen. Diese ist nun, da die Gemeinde/Stadt sachlich entschieden hat, gegen diese selbst zu richten. Dass die Gemeinde/Stadt hierbei im übertragenen Wirkungskreis tätig geworden ist, ist für die Frage der Passivlegitimation irrelevant!

Kommunalrecht Bayern

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