Читать книгу Kommunalrecht Bayern - Tobias Weber - Страница 73

4. Befreiung vom Anschlusszwang

Оглавление

Wenn A die Befreiung vom Anschlusszwang gerichtlich durchsetzen will, muss er mit einer Verpflichtungsklage (Versagungsgegenklage) gegen die Gemeinde/Stadt selbst vorgehen. Diese hat als ihr eigener Rechtsträger nach Art. 1 GO die Entscheidung getroffen.

Kommunalrecht Bayern

Подняться наверх