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4. Befreiung vom Anschlusszwang
ОглавлениеWenn A die Befreiung vom Anschlusszwang gerichtlich durchsetzen will, muss er mit einer Verpflichtungsklage (Versagungsgegenklage) gegen die Gemeinde/Stadt selbst vorgehen. Diese hat als ihr eigener Rechtsträger nach Art. 1 GO die Entscheidung getroffen.