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Die ungebärdigen Studenten

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Die Wiener »Universitas magistrorum et scholarium«, die Gemeinschaft der Lehrer und Studenten, besaß durch landesfürstliches Privileg seit 1365/1384, spätestens seit 1420, den vollen Kanon der akademischen Freiheiten und Rechte, wie sie einer europäischen Universität zustanden. Die Autonomie bezog sich auf die Unabhängigkeit von städtischen oder kirchlichen Instanzen. Die Angehörigen der Universität waren von städtischen Steuern und vom Wehrdienst befreit, sie mussten für die Einfuhr von Lebensmitteln in die Stadt keine Abgaben leisten und sie besaßen die eigene Gerichtsbarkeit, die vom Rektor ausgeübt wurde. Die Eintragung in das Matrikelbuch der Universität bewies die Zugehörigkeit zur »Respublica litteraria« (sic!, Gelehrtenrepublik).

Das Sündenregister der Wiener Studenten ist lang: Mord und Totschlag, vor allem beim Duell, Majestätsbeleidigung und Gotteslästerung, Raub, Verleumdung und Ehrenbeleidigung finden sich auf der Liste ihrer Verbrechen, ferner als kleinere Delikte Raufhändel, Winkelschreiberei und Besitzstörung. Die Strafen wurden vom Konsistorium unter Vorsitz des Rektors verhängt und waren verhältnismäßig mild: Freiheitsentzug im Karzer (heute Sonnenfelsgasse Nr. 19), Prügelstrafe, Zwangsarbeit in Eisen im Stadtgraben oder Zwangsrekrutierung. Von Rektoren wurden insgesamt sieben Todesurteile gefällt, wovon zwei vollstreckt wurden.

Hexen, Mörder, Henker

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