Читать книгу Europäisches Privatrecht - Bettina Heiderhoff - Страница 131
1. Allgemeines
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Bis heute nicht völlig geklärt ist des Weiteren, bei welchen Rechtsfragen genau die (letztinstanzlichen) nationalen Gerichte eine das EU-Recht betreffende Frage dem EuGH vorlegen müssen.[136] Da der EuGH das Monopol zur Auslegung von EU-Recht hat, muss man zunächst vermuten, dass die Vorlagepflicht sehr häufig besteht. Doch kann es nicht sein, dass immer, wenn bei der Entscheidung eines Rechtsstreits eine Richtlinie berührt ist, sogleich eine Vorlage erfolgen muss. Die Vorlagepflicht muss auf die Fälle beschränkt bleiben, in welchen die Auslegung einer Richtlinie für die Fallentscheidung wirklich erforderlich ist und sich ernstliche Zweifel an der Auslegung einer Richtlinie auftun. Diese Überlegungen hat der EuGH in Doktrinen gefasst.