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2. Grenzen der Vorlage bei überschießender Umsetzung
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Der EuGH nimmt grundsätzlich auch Vorlagefragen zur Entscheidung an, welche außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie liegen. Ihm kommt es darauf an, dass die Entscheidung über die Auslegung der Richtlinie für die Entscheidung des nationalen Rechtsstreits (unmittelbar) Bedeutung hat.[175] Davon allerdings geht der EuGH immer dann aus, wenn das nationale Gericht die Entscheidung in unmittelbarem Bezug zu einem europäischen Rechtsakt sieht. Nicht angenommen hatte der EuGH aber eine Vorlagefrage in der Entscheidung Kleinwort Benson. Dort war er zur Auslegung eines an das EuGVÜ (jetzt EuGVVO) angelehnten, dieses aber modifizierenden Abkommens befragt worden. Diese bloße Ähnlichkeit war dem EuGH zu wenig.[176]
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Dass für den EuGH die unmittelbare Bedeutung seines Urteils für die Entscheidung des nationalen Gerichts ausschlaggebend ist, lässt sich gut aus der Entscheidung Pfennigmann ablesen.[177] Dort ging es um die Auslegung eines eigenständigen Übereinkommens zwischen einigen Mitgliedstaaten, welches sich in seiner Präambel auf eine Richtlinie bezieht.[178] Hier hatte der EuGH die Auslegung des Abkommens zunächst mehrfach abgelehnt, weil er unzuständig sei.[179] Die ihm in der Sache Pfennigmann schließlich vorgelegte direkte Frage nach der Auslegung der Richtlinie, auf die das Abkommen sich bezieht, nahm er dagegen an. Er ging davon aus, dass die Auslegung der Richtlinie für die nationalen Gerichte verbindlich sein würde. Dass es auch hier letztlich erkennbar nur um die Auslegung des über die Richtlinie hinausgehenden, ja davon im Grunde ganz abgekoppelten Abkommens ging, war für den EuGH unerheblich.
Bei einer solchen Vorlage erbringt der EuGH letztlich eine Art zusätzlichen Service für die Mitgliedstaaten. Er liefert eine Auslegung der Richtlinie, wiewohl der eigentlich zu entscheidende Fall außerhalb von deren Anwendungsbereich liegt, weil die nationalen Gerichte diese Auslegung aus den soeben (1.) beschriebenen Gründen zur Grundlage ihrer Entscheidung machen möchten.