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2. Rüge der Kompetenz im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens (Imperial Tobacco)
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Der EuGH hat außerdem bejaht, dass auch Private schon vor der Umsetzung einer Richtlinie überprüfen lassen dürfen, ob diese innerhalb der Kompetenzen der EU ergangen ist. In dem zu entscheidenden Fall hatten mehrere Tabakkonzerne im Vereinigten Königreich gegen die Umsetzung der Richtlinie 2001/37/EG über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen[41] geklagt. Sie meinten, die Richtlinie dürfe nicht umgesetzt werden, weil sie außerhalb der Kompetenzen der EU ergangen sei. Das angerufene britische Gericht legte dem EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens[42] die Frage vor, ob die Richtlinie innerhalb der Kompetenz der EU ergangen sei. Der EuGH hielt diese Vorgehensweise für zulässig.[43]
§ 3 Europarechtliche Grundlagen für die Privatrechtssetzung › B. Vorrang des EU-Rechts