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3.Haushaltsrecht und Haushaltssystematik
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Der öffentliche Haushalt ist ein politisches und spätestens seit der Finanzreform von 1969 eindeutig auch zu einem ökonomischen Steuerungsinstrument geworden. Gleichwohl vollzieht sich die öffentliche Haushaltswirtschaft in einem strengen rechtlichen Rahmen. Sowohl bei der Aufstellung des Haushaltsplans als auch später, während seiner Ausführung, sind Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse zu beachten.
Jeder, der „mit Haushalt zu tun hat“, muss sich durch den Rechtsdschungel hindurch schlagen. Zuweilen wissen selbst erfahrene Praktiker nicht immer sofort, wo sie für ein konkretes Problem eine Lösung hernehmen, die einer späteren Überprüfung Stand hält. Das Haushaltsrecht ist nicht gerade anwenderfreundlich!
Wir wollen im Folgenden die wichtigsten Rechtsvorschriften nennen, deren Inhalt grob kennzeichnen und bereits hier ein paar Hinweise für die praktische Handhabung geben. Exemplarisch soll dabei das Haushaltsrecht des Bundes herangezogen werden; für die Landeshaushalte – soweit sie kameral geführt werden – gelten die Rechtsvorschriften entsprechend.