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Оглавление3.3.1Überblick
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Der Bundeshaushalt besteht aus dem Haushaltsgesetz (HG) und dem Haushaltsplan (Hpl). Der Haushaltsplan setzt sich zusammen aus einem Gesamtplan mit vier Übersichten und den derzeit 23 Einzelplänen. Die Einzelpläne wiederum sind unterteilt in Kapitel und Titel (Abbildung 11).
Abbildung 11:Haushaltssystematik im Überblick
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Grob lässt sich sagen: Einzelpläne sind im Wesentlichen die Pläne der einzelnen Ministerien und der Verfassungsorgane. Ministerien haben einen Geschäftsbereich, haben Behörden. Die Pläne dieser Behörden nennt man Kapitel, sie sind Teil des Einzelplans. Neben den Behörden gibt es auch noch Kapitel, die nach sachlichen Kriterien gebildet werden. Titel sind die konkrete Bezeichnung der Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Kapitels. Sie werden durch den sogenannten Gruppierungsplan nach ökonomischen Arten eingeteilt. Zusätzlich erlaubt der Funktionenplan eine Einteilung der Einnahmen und Ausgaben nach der Art der öffentlichen Aufgaben (Funktionen).