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3.1.2Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
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Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) vom 14.3.2001 (GMBl. 2001 S. 307), zuletzt geändert durch RdSchr. d. BMF vom 25.03.2020 – IIA3-H1012-6/19/1000: 003, DOK 2019/0782102:
Interne Ausführungsbestimmungen zu den einzelnen Paragraphen der BHO, um eine einheitliche Handhabung des Haushaltsrechts in allen Bundesbehörden zu gewährleisten;
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Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Bundes (VV-HB), bestehend aus
Gruppierungsplan: dient der Titel-Einteilung nach ökonomischen Aspekten,
Funktionenplan: Gliederung des Haushaltsplans nach Aufgaben,
Haushaltstechnische Richtlinien des Bundes (HRB): Vorschriften zur einheitlichen Gestaltung des Haushaltsplans, z.B. Festtitel, Darstellung und Formulierung der Haushaltsvermerke, Planstellen usw.;
Die VV-HB sind hauptsächlich für die an der Haushaltsaufstellung beteiligten Stellen von Bedeutung.
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Kassen- und Zahlstellenbestimmungen für die Bundesverwaltung (KBestB); Neufassung aufgrund der Neustrukturierung der Kassenorganisation vom 3.9.2019 (GMBl. S. 282), Stand 1.10.2019:
Vorschriften über die Einrichtung der Kassen, die Zahlung und Buchführung durch die Kassen sowie über Kassenprüfungen;
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die jährlichen Verwaltungsvorschriften über die Haushalts- und Wirtschaftsführung:
konkrete Vorschriften zur praktischen Haushaltsführung durch das BMF;
ggf. die Verwaltungsvorschriften über die vorläufige Haushaltsführung:das BMF regelt auf der Grundlage des Art. 111 GG, wie konkret zu verfahren ist, sollte der Haushaltsplan nicht vor Beginn eines Haushaltsjahres festgestellt sein (Vorschriften für die „haushaltslose“ Zeit);
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Sonstige Verwaltungsvorschriften/(Rund-) Erlasse des BMF sowie des jeweiligen Ministeriums, z.B. zur Haushaltsaufstellung, zur Flexibilisierung des Haushaltsvollzugs etc.