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3.2Entwicklung des Haushaltsrechts
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Noch bis in das Jahr 2009 hinein schrieb das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) für Bund und Länder die kamerale Gestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens zwingend vor. Erst mit der Novellierung dieses Gesetzes durch das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (HGrGMoG) vom 31.7.2009 wurde die Möglichkeit eröffnet, statt einer kameralen Haushaltsführung die Doppik einzuführen oder auf eine wie immer erweiterte Kameralistik umzustellen oder produktorientierte Haushalte bzw. Produkthaushalte zu erstellen.
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Während sich im kommunalen Bereich eine Umstellung des Haushaltswesens von der traditionellen (einfachen) Kameralistik hin zur kaufmännischen Buchführung (Doppik) schon seit längerem vollzieht und auch schon weit fortgeschritten ist, erweist sich der Reformstand von Bundesland zu Bundesland noch als sehr unterschiedlich. So haben sich etwa die Länder Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen ebenfalls für die Doppik in ihren Landesverwaltungen entschieden, während die anderen Länder eine erweiterte Kameralistik eingeführt haben.[17] Von einer „erweiterten Kameralistik“ kann gesprochen werden, wenn zwar das öffentliche Haushalts- und Rechnungswesen im Kern kameralistisch bleibt (d.h. Planung und Rechnungslegung erfolgen anhand von Einnahmen und Ausgaben), jedoch um betriebswirtschaftliche Elemente, wie z.B. die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) oder eine Vermögensrechnung, ergänzt wird.
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Auch der Bund stellt sukzessive auf eine erweiterte, oder wie es dort heißt: eine „Moderne Kameralistik“ um. Zur Ermittlung des Reformbedarfs des Bundes und zur Erarbeitung entsprechender Konzepte, hatte das Bundesministerium der Finanzen im Oktober 2006 eine Projektgruppe „Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens“ (Projektgruppe MHR) eingerichtet, die im Juli 2008 ein Grobkonzept und im Juni 2009 ein detailliertes Feinkonzept vorgelegt hatte. Das Feinkonzept enthielt als Kernelemente den Aufbau eines Produkthaushalts, die flächendeckende Etablierung der KLR und die Erstellung einer umfassenden Vermögensrechnung. Das Projekt MHR (Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens) wurde dann aber im Jahr 2010 neu ausgerichtet. Nicht weiter verfolgt wurde insbesondere der Aufbau eines Produkthaushalts, womit ein zentrales Modernisierungsvorhaben eingestellt wurde. Einige Elemente des Feinkonzepts wurden gleichwohl umgesetzt. Wir werden darauf noch eingehen. Unverändert beibehalten wurde bei der erfolgten Umstellung aber die gewohnte Haushaltsstruktur (mit Einzelplan, Kapitel, Titel), wie sie im Folgenden näher beschrieben wird. Der gleiche Aufbau gilt auch für die weiterhin kameralistisch orientierten Landeshaushalte. Bei denjenigen Ländern, die auf einen doppisch basierten Haushalt umgestellt haben, sieht § 10 HGrG Variationen vor.