Читать книгу Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, eBook - Christian Wittmann - Страница 112

e) Sitzung

Оглавление

169

Die Zulassungsgremien fassen ihre Beschlüsse in Sitzungen, § 36 Abs. 1 S. 1, § 45 Abs. 3 Ärzte-ZV. Der Antragsteller hat allerdings keinen Anspruch darauf, dass über den Antrag in einer bestimmten Sitzung entschieden wird.[245]

170

Erforderlich ist gemäß § 41 Abs. 2 S. 1, § 45 Abs. 3 Ärzte-ZV die vollständige Besetzung des Zulassungsgremiums, also die Anwesenheit aller Mitglieder. Die Beschlussfassung auf anderem Wege, etwa im Umlaufverfahren oder telefonisch, ist durch § 36 Abs. 1 S. 1 Ärzte-ZV nicht gedeckt.[246] Ein bspw. im Umlaufverfahren gefasster Beschluss ist nach § 40 Abs. 3 Nr. 3 SGB X aber nicht schon wegen des Verstoßes gegen § 36 Abs. 1 S. 1 Ärzte-ZV nichtig, so dass der Verfahrensfehler gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 4 SGB X geheilt werden kann.

171

Die mündliche Verhandlung gemäß § 37 Abs. 1 S. 1 und 2 Ärzte-ZV ist Bestandteil der Sitzung, so dass die für die Sitzung geltenden Anforderungen auch für die mündliche Verhandlung gelten. Somit ist auch für die mündliche Verhandlung die vollständige Besetzung des Gremiums erforderlich.

172

Nach § 37 Abs. 1 S. 1 Ärzte-ZV darf der Zulassungsausschuss über Zulassungen und über die Entziehung von Zulassungen nur nach mündlicher Verhandlung beschließen. In allen anderen Fällen kann der Zulassungsausschuss eine mündliche Verhandlung anberaumen. Eine Zulassungsentscheidung i.S.v. § 37 Abs. 1 S. 1 Ärzte-ZV ist auch bei der Auswahl und Zulassung eines Nachfolgers im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens gemäß § 103 Abs. 4 S. 4 ff. SGB V[247] und im Rahmen des Verfahrens gemäß § 26 Abs. 4 Nr. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie bei partieller Öffnung des Planungsbereichs gegeben. Ein Verstoß gegen § 37 Abs. 1 S. 1 Ärzte-ZV kann nach § 41 Abs. 1 Nr. 3 SGB X geheilt werden.

173

Eine Besonderheit gilt für das Verfahren vor dem Berufungsausschuss. Nach § 45 Abs. 2 Ärzte-ZV kann der Widerspruch ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen werden, wenn der Berufungsausschuss die Zurückweisung einstimmig beschließt. Dies gilt auch für Zulassungsentziehungsverfahren.[248]

Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, eBook

Подняться наверх