Читать книгу Handbuch Wirtschaftsprüfungsexamen - Hans Haarmeyer, Christoph Hillebrand - Страница 373
1. Lebenstypen
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Verbraucherkredite werden meist mangels ansonsten zur Verfügung stehender realer Vermögenswerte durch nahestehende Personen des Schuldners, Ehegatten und Verwandte, als Bürgen besichert. Bürgschaften von Geschäftsführern oder Gesellschaftern für Kredite an ihre Unternehmen dienen neben dem möglichen Zugriff auf deren private Vermögen auch der Bindung an das Unternehmen und stellen das Interesse des Bürgen an einer ordnungsgemäßen Rückzahlung des Kredits sicher.[214] Als Avalkredite werden Bankbürgschaften bezeichnet; sie bieten Gläubigern v.a. in der Baubranche (vgl. z.B. §§ 650f Abs. 2, 650m Abs. 3 BGB, § 2 MaBV) und Investitionsgüterindustrie zuverlässige Sicherheit; mit der Verpflichtung zur Zahlung auf erstes Anfordern können sie bei Auslandsgeschäften das Akkreditiv ersetzen.
Steuer- und Zollbürgschaften kommen z.B.in der Zigarettenindustrie eine wichtige Rolle bei Stundungen zu, wenn gesetzlich beabsichtigt ist, die Tabaksteuer vom Produzenten oder Importeur als Steuerschuldner auf den Verbraucher als Steuerträger über zu wälzen. Spediteure haben als Haftungsschuldner durch eine Bank Zollbürgschaften bei der Zollabfertigung für ihre Kunden zu stellen, vgl. § 41 Zollgesetz (sog. Zollgutversand), bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Wiedergestellung des Zollgutes bei der Empfangszollstelle. Schließlich macht § 709 ZPO die vorläufige Vollstreckbarkeit aus den meisten noch nicht rechtskräftigen Urteilen von der Stellung von Sicherheiten abhängig, als welche meist Bankbürgschaften bestimmt werden; ebenso gibt § 711 bei den ohne Sicherheitsleistung vollstreckbaren Urteilen abgestufte Abwendungsbefugnisse durch solche Sicherheitsleistungen.