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1. Teil Problemaufriss: Contractor ComplianceII. Herausforderungen einer Contractor Compliance › 5. Vielzahl von weiteren compliance-relevanten Bereichen

5. Vielzahl von weiteren compliance-relevanten Bereichen

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Ein letztes Problem im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Implementierung einer wirksamen Contractor Compliance besteht darin, dass sich diese nicht allein auf die bislang behandelten Statusfragen beschränkt. Abhängig von dem jeweils konkreten Einzelfall und der geplanten Tätigkeit können im Zusammenhang mit dem Einsatz von Fremdpersonal eine ganze Reihe weiterer rechtlicher Aspekte in den Vordergrund treten und die verbleibenden Statusfragen unter Compliance-Gesichtspunkten sogar zur Randnotiz werden lassen.

a) Regulierung der Haftungsrisiken

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Ein erstes Beispiel, das in der Praxis häufig etwas in den Hintergrund gerät, bildet die vertragliche und ggf. auch versicherungsmäßige Regulierung drohender Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Fremdpersonaleinsätzen. Wie gerade das Interim-Management, darüber hinaus aber auch eine ganze Reihe weiterer haftungssensibler Fälle aus der Praxis zeigen, können beim Einsatz von Fremdpersonal erhebliche Schäden für das Unternehmen, darüber hinaus aber auch für Dritte wie etwa Kunden oder Lieferanten entstehen. Ein Haftungsrückgriff kommt in derartigen Fällen gegen das eingesetzte Fremdpersonal selbst (z.B. deliktisch, § 823 BGB oder organschaftlich, §§ 43 Abs. 2 GmbHG, 93 Abs. 2 AktG), aber auch gegen das Auftragnehmerunternehmen (z.B. vertraglich, § 280 BGB i.V.m. § 278 BGB oder deliktisch, § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Verkehrssicherungspflichten) in Betracht. Für die Praxis einer effektiven (Schein-)Selbstständigen-Compliance bedeutet dies, dass in derartigen Fällen – neben der Regelung von Statusfragen – nicht nur eine Vielzahl von Möglichkeiten einer vertraglichen Regulierung der Haftungsrisiken (z.B. Haftungsklauseln oder auch Haftungsausschlüsse, -begrenzungen oder -beschränkungen), sondern auch mögliche Versicherungslösungen (z.B. D&O-Versicherung, Betriebshaftpflichtversicherung) einbezogen werden müssen.[1]

b) Regulierung von Eigentums- und Nutzungsrechten

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Weitere Compliance-Aspekte unabhängig von Statusfragen ergeben sich darüber hinaus bei nahezu allen Einsätzen von Fremdpersonal, in deren Rahmen Selbstständige hochspezialisierte Tätigkeiten erbringen und in diesem Rahmen an Entwicklungen beteiligt sind, die im weitesten Sinne intellektuellen Schutzrechten wie etwa Urheber- oder Patentrechten unterliegen können. Ein Beispiel hierfür bildet etwa die Softwareentwicklung oder die Beteiligung an sonstigen Entwicklungsprozessen beispielsweise im Rahmen der Fertigung hochspezialisierter Bau- und Einzelteile. In derartigen Fällen kommt es unter Compliance-Gesichtspunkten oftmals nicht nur auf Statusfragen an, dagegen spielt die vertragliche Regulierung der Eigentums- und Nutzungsrechte an den jeweiligen Werkleistungen oftmals sogar eine entscheidende Rolle.

c) Keine Beschränkung auf Statusfragen

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Bei allem berechtigten Fokus der (Schein-)Selbstständigen-Compliance auf Statusfragen sollten derartige weitere compliance-relevante Bereiche in der Praxis jedenfalls nicht ausgeblendet werden. Wenn dies – ganz pauschal – vor allem in den Fällen gilt, in denen Selbstständige hochspezialisierte Tätigkeiten verrichten, hat die Übersicht gerade über die Tätigkeiten von Solo-Selbstständigen und ihre regelmäßigen Einsatzgebiete gezeigt, dass dies sogar die Mehrzahl der Selbstständigen-Einsätze betrifft (vgl. Rn. 11 ff.).

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