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b) Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern des Einsatzunternehmens

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Eine betriebliche Eingliederung kann sich insbesondere aus einer engen Verzahnung des Werk- bzw. Dienstleistungsunternehmens mit der Organisation des Einsatzunternehmens ergeben. Derartige Interaktionen kommen in der Praxis vor allem dann vor, wenn die verschiedenen Mitarbeitergruppen ihre Leistungen auf einem Betriebsgelände erbringen („Onsite-Werkverträge“) oder Mitarbeiter des Einsatzunternehmens Aufträge unmittelbar gegenüber den Mitarbeitern des Werkvertragsunternehmens erteilen, um die vertraglich lediglich rahmenmäßig umschriebenen Werkleistungen zu konkretisieren („On-Demand-Werkverträge“).

Contractor Compliance

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