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Eines der zentralen Merkmale zur Abgrenzung bietet zunächst das Vorliegen von Weisungen hinsichtlich des Inhalts der Leistungserbringung. Derartige Weisungen betreffen die konkrete Art und Weise der Leistungserbringung und können dabei nähere Vorgaben hinsichtlich des inhaltlichen Rahmens der Leistungserbringung bis hin zu den Detailweisungen im konkreten Einzelfall beinhalten.[5]