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2. Berücksichtigung regionaler Unterschiede

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Es müssen die unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Union beachtet werden. Dies kann man beim Klimaschutz deutlich erkennen. So wird z.B. im Rahmen der Lastenverteilung bei der Emissionsminderung Staaten wie Polen, deren Energieversorgung noch zu 80 % aus Kohle besteht, deutlich längere Übergangszeiträume zugestanden als z.B. Deutschland.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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