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4. Verursacherprinzip

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Eine weitere zentrale Vorgabe ist das Verursacherprinzip.[14] Es besagt, dass der, der die Umwelt belastet oder ein Risiko einer Belastung setzt, die Kosten hierfür tragen soll.[15] Man spricht hier auch von Internalisierung externer Kosten. Geradezu lehrbuchartig umgesetzt ist dieses Prinzip im EU-ETS. Denn hierdurch wurde ein öffentlich-rechtliches Bewirtschaftungssystem für CO2-Emissionen eingeführt: Die Verschmutzung der Atmosphäre mit CO2 ist nicht mehr kostenlos, sondern es müssen hierfür Verschmutzungsrechte gekauft werden. Damit zahlt Derjenige, der die Atmosphäre beschädigt.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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