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1. Felder der EU Energiekompetenzen

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Wie bereits eben dargestellt gibt es Überschneidungen zwischen Umweltkompetenzen und Energiekompetenzen.[24] Kompetenznorm für die Energiepolitik ist Art. 194 AEUV. Diese Norm enthält zwar nicht ausdrücklich die Zielsetzung Klimaschutz. Sie betrifft aber mit den Themen Funktionieren des Energiemarkts[25], Energieversorgungssicherheit[26], Energieeffizienz[27], Energieeinsparungen[28], erneuerbare Energiequellen[29] und Interkonnektion der Energienetze[30] Bereiche mit unmittelbarer Relevanz für die Klimaschutzpolitik und ist daher die nach den Umweltkompetenzen zweitwichtigste EU-Kompetenz im Bereich Klimaschutz.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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