Читать книгу Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen - Christoph Palme - Страница 73

6. Globalitätsprinzip Klimawandel

Оглавление

13

Neben diesen klassischen, nicht klimaschutzspezifischen, aber doch für das Klimaschutzrecht relevanten Prinzipien wurde durch den Vertrag von Maastricht sogar ein speziell die Thematik Klimaschutz adressierendes Prinzip eingefügt. So statuiert jetzt in Art. 190 Abs. 1 Gedankenstrich 4[18] folgende Verpflichtung der EU: Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels.

14

Die Bedeutung dieser expliziten Aufnahme des Klimaschutzes in das Umweltkapitel liegt in der besonderen politischen Betonung dieser Aufgabe. Man kann diese Aussage zwar als kosmetische Verdeutlichung ansehen, da die Bekämpfung des Klimawandels bereits von der allgemeinen Aufgabenbeschreibung erfasst wird.[19] Vorzugswürdig ist aber eine andere Interpretation. Denn es macht sehr wohl auch juristisch einen Unterschied, ob Klimaschutz abstrakt als Teil der europäischen Umweltpolitik ein Thema von vielen ist, welches man auch in gewisser Weise „wegabwägen“ kann oder ob die EU ausdrücklich nicht nur dazu verpflichtet wird, Klimaschutzpolitik zu betreiben, sondern sie dies auch in exakt den internationalen Formen wie der Klimarahmenkonvention mit all ihren Entwicklungen bis heute inklusive dem Pariser Abkommen von 2015 tun muss. Für den Fall, dass in der EU Rechtspopulisten, die bekanntlich den wissenschaftlich bewiesenen Klimawandel als „fake news“ ansehen, an die Macht kämen, käme Art. 191 Abs. 1 Gedankenstrich 4 AEUV durchaus Bedeutung zu.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

Подняться наверх