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1. Harmonisierung der indirekten Steuern

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Von besonderer Bedeutung für die europäische Klimaschutzpolitik ist schließlich die auf Basis des Art. 113 AEUV mögliche Harmonisierung der indirekten Steuern und damit auch der Verbrauchssteuern. Denn damit erlangt die EU eine direkte Regelungskompetenz für Ökosteuern in Form von Klimaschutzsteuern wie Energiesteuer und Stromsteuer. Solche Maßnahmen kann aber der Rat nur einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses erlassen. Auf dieser Basis wurde denn auch die Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG erlassen.[47] Die Vorgaben dieser Richtlinie sind strikt zu einzuhalten, wenn – wie derzeit diskutiert – eine nationale CO2-Steuer in welcher Form auch immer eingeführt werden soll.[48]

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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