Читать книгу Internationales Franchise-Recht - Dagmar Gesmann-Nuissl - Страница 45
(3) Informationen zum Franchise-Geber
Оглавление65
Informationen zum Franchise-Geber – seinem Unternehmen, seinen Unternehmensaktivitäten beziehungsweise Geschäftstätigkeit sowie seiner finanziellen Situation – müssen wahrheitsgemäß erfolgen und dürfen keinen falschen Eindruck beim potenziellen Franchise-Nehmer hervorrufen. Ein solcher, falscher Eindruck kann beispielsweise hervorgerufen werden, wenn der Franchise-Geber behauptet, dass ein Franchisesystem existiert, dies jedoch nicht oder nicht in dem angegebenen Maße vorhanden ist (sog. „Scheinexistenz“ eines Franchisesystems).71 Unter dem Aspekt „Informationen zum Franchise-Geber“ wurde ferner über die Geschäftsbezeichnung einer Franchise-Geberin verhandelt, wobei die Franchise-Geberin durch die Bezeichnung „Laboratoires“ den Eindruck erweckt haben soll, Laboreinrichtungen vorzuhalten, jedoch lediglich Händlerin für Kontaktlinsen und Zubehör war.72 Die Klage wegen Täuschung wurde am Ende abgewiesen, da es das Gericht als erwiesen ansah, dass die vorgelegten Dokumente – und nur darauf kommt es demnach an – nicht über die Geschäftstätigkeit täuschten und auch keine aktiven Hinweise auf Forschung oder Labortätigkeit seitens der Franchise-Geberin erfolgten.