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bb) Umgehung der vorvertraglichen Sonderregelungen?

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In der Literatur existiert die Meinung, dass die vorvertraglichen Informations- und Aufklärungspflichten in ihrer Art und ihrem Umfang den zweckmäßigen Schutz des Franchise-Nehmers erfüllen. Eine gegenteilige Meinung ist nicht zu finden. Insofern finden auch keine Umgehungsversuche statt.

Internationales Franchise-Recht

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