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cc) Vertragsschluss und -inhalt

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Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei dem Franchisevertrag um einen atypischen Vertrag beziehungsweise um einen atypischen Handelsvertrag, sodass dieser im Wesentlichen nicht gesetzlich geregelt ist.19 Existieren spezielle Regelungen zum Franchise, so sind diese meist nicht näher spezifiziert oder ausgestaltet. Ergänzend sind daher die allgemeinen Regeln heranzuziehen.

Internationales Franchise-Recht

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