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f) Informations- und Aufklärungspflichten in verschiedenen Vertragsphasen?
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Mit Blick auf die gesetzlichen Regelungen zu den Informations- und Aufklärungspflichten in Art. 62 Abs. 3 Ley 7/1996 und Art. 3 Real Decreto 201/2010 ist festzustellen, dass sich die Regelungen ausschließlich auf vorvertragliche Informations- und Aufklärungspflichten beziehen und demnach bloß in der vorvertraglichen Phase einschlägig sind. Vorschriften, die eine Aktualisierung der Informationen nach Übergabe an den potenziellen Franchise-Nehmer fordern, bestehen nicht.