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„Frieden auf dem Friedhof“

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Die Stadt S (40 000 Einwohner) betreibt einen Friedhof. Auf Betreiben der A-Fraktion im Rat der Stadt S beschließt der Rat mit 20 Ja-Stimmen, 20 Enthaltungen und 5 Nein-Stimmen die bestehende Friedhofssatzung u.a. durch folgende Regelungen zu ändern bzw. zu ergänzen:

§ 1: Ein Anspruch auf Benutzung des Friedhofes besteht nicht. Die Zulassung steht im Ermessen des Friedhofsamtes.

§ 2: Wer mehrfach schwerwiegend die Ordnung in der Anlage gestört hat, kann für begrenzte Zeit oder auf Dauer von der Benutzung ausgeschlossen werden. Er darf die Anlage nicht mehr betreten.

§ 3: Wer die Anlage ohne ausdrückliche Genehmigung mit einem Fahrzeug befährt, kann mit einer Geldbuße zwischen 20 und 300 € belegt werden.

Bitte prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Satzung.

Hinweis: § 4 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 Bestattungsgesetz NRW enthält folgende Regelung: „Die Friedhofsträger regeln durch Satzung Art, Umfang und Zeitraum der Nutzung und Gestaltung ihres Friedhofs und dessen Einrichtungen …“

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