Читать книгу Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen - Frank Bätge - Страница 94
b) Verfahren
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Die Satzung muss auf einem rechtmäßigen Ratsbeschluss basieren. Damit diese Voraussetzung gegeben ist, muss der Ratsbeschluss zunächst formell rechtmäßig sein.[13] In materieller Hinsicht besteht der Ratsbeschluss aus der Satzung selbst, so dass erst dort deren inhaltliche Rechtmäßigkeit zu prüfen ist.
JURIQ-Klausurtipp
Im Rahmen der formellen Rechtmäßigkeit eines Ratsbeschlusses sind alle gesetzlichen Anforderungen bei der Vorbereitung und Durchführung zu prüfen, bei denen der Sachverhalt Anlass zu Zweifeln gibt.
Häufig werden in der Klausur mehrere Probleme bei der Vorbereitung und Durchführung eines Ratsbeschlusses eingebaut. Hierbei empfiehlt es sich in gedanklicher Hinsicht chronologisch vorzugehen. Ausgangspunkt ist damit die Rechtmäßigkeitsprüfung der vorbereitenden Anforderungen wie etwa die richtige Einberufung des Rates, die ordnungsgemäße Festsetzung und rechtzeitige vorherige öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung etc. bis hin zur Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Sitzung, also Beschlussfähigkeit, ordnungsgemäße Abstimmung, erforderliche Mehrheiten, keine Mitwirkung Befangener etc. (Vgl. hierzu im Einzelnen Rn. 253).