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3. Materielle Rechtmäßigkeit

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Die Satzung ist materiell rechtmäßig, wenn die Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage vorliegen, auch im Übrigen kein Verstoß gegen höherrangiges Recht gegeben und das Satzungsermessen ordnungsgemäß ausgeübt worden ist.

Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen

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