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2. Formelle Rechtmäßigkeit
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Eine Satzung ist rechtmäßig, wenn sie formell und materiell rechtmäßig ist. Das heißt, dass alle Satzungsbestimmungen mit höherrangigem Recht übereinstimmen müssen. Es müssen die Vorschriften über das ordnungsgemäße Zustandekommen (Zuständigkeit, Verfahren, Form), also die formelle Rechtmäßigkeit, ebenso wie die inhaltliche Übereinstimmung mit höherrangigem Recht (materielle Rechtmäßigkeit) gegeben sein.