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In den Kiesgruben von Sachsenhausen

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An einem frühen Morgen im Jahr 1940 wurden die Brüder Franz und Erich Sass aus ihren Arrestzellen geholt, wo sie zwei Tage in Haft verbracht hatten. Kurz zuvor hatte sie ein Gericht in Berlin zu 14 bzw. 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Wachsoldaten, die die Brüder abholten, hatten eine Vollmacht des Reichsführers SS Heinrich Himmler bei sich, um die Gefangenen ins Konzentrationslager Sachsenhausen zu überstellen – und sie dort standrechtlich zu erschießen. Umgehend brachte man sie in die Kiesgrube des Lagers, die als Hinrichtungsplatz genutzt wurde. Dort wurden sie dem späteren berüchtigten Kommandanten des KZ Auschwitz, Rudolf Höß, vorgeführt. Kalt und ruhig verlas Höß bei den Hinrichtungspfählen den Exekutionsbefehl. Die Brüder waren fassungslos und riefen: „Das kann nicht sein, wie könnt ihr so etwas tun? Wir wollen erst einen Priester sehen.“ Höß hatte allerdings nicht vor, ihnen diese Möglichkeit einzuräumen, sondern befahl, mit der Prozedur fortzufahren. Die Brüder waren verzweifelt und weigerten sich, an den Hinrichtungspfählen Aufstellung zu nehmen. Doch auch dieses Problem löste Höß, wie er in seinen Memoiren schrieb: „ (…) ich musste sie fesseln lassen, da sie sich heftig zu Wehr setzten. Ich war fasziniert, als ich den Schießbefehl geben konnte.“ Sie starben, während sie um ihr Leben flehten.

Die größten Kriminalfälle Skandinaviens - Teil 2

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