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Im Namen des Deutschen Volkes!

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All das brachte das Blut der Repräsentanten des Dritten Reichs innerhalb des Rechtswesens in Wallung. Für sie handelte es sich um gemeine Gewohnheitsverbrecher, die der Polizei immer wieder durch die Lappen gegangen waren! Auch das süße Leben mit Luxusreisen durch Europa, Sportwagen und Motorrädern befeuerte die Verbitterung, nicht zuletzt, weil die Brüder sich das leisten konnten, ohne einer Arbeit nachzugehen. Damit würde nun Schluss sein, die Zeit der Abrechnung war gekommen! In dem Augenblick, in dem die Brüder die Grenze überschritten, wurde ein Verfahren gegen sie eingeleitet. Ihr gesamtes Sündenregister wurde aufgerollt und die Wohnung ihrer Eltern gestürmt und durchsucht – wobei man einen Goldbarren und einige dänische Kronen fand. Danach wurden die Brüder einem schmerzlichen Verhör unterzogen, in dessen Verlauf Erich – nicht aber Franz – ihre Taten gestand. Im Januar 1940 wurde in Berlin das Urteil gefällt – Franz und Erich wurden zu 14 beziehungsweise 13 Jahren Zuchthaus verurteilt. Ihr Bruder Max hatte nach der Machtübernahme der Nazis in seiner Zelle Selbstmord begangen, und zwar während er verhört wurde – man kann sich vorstellen, wie das Verhör ablief!

In der Niederschrift des Urteils findet sich übrigens ein interessantes Detail. Dort heißt es am Ende, beide Brüder seien „unverbesserliche Gewohnheitsverbrecher (…), die, sofern sie auf freien Fuß kämen, Verbrechen der gleichen Art begehen würden (…) sie sind in allerhöchstem Grad asoziale Elemente (…), die niemals den Weg zurück in die Volksgemeinschaft finden werden.“ Dieser Passus, der faktisch ihr Todesurteil war, wenn auch verklausuliert, fand seinen Weg in die Zeitschrift Kriminalistik, die sowohl Himmler als auch Heydrich lasen, und damit war der Weg in die Kiesgruben von Sachsenhausen geebnet. Denn damit wurden die Brüder Sass zu so unverbesserlichen Gewohnheitsverbrechern gestempelt, dass sie aus Sicht des Dritten Reichs nicht einmal die Konzentrationslager zurück auf den rechten Weg bringen konnten. So wurden sie zum Exempel dafür, wie das nazistische Deutschland „unverbesserliche Gewohnheitsverbrecher“ behandelte. Die dänischen Behörden erhielten im Übrigen Bescheid, die Brüder seien bei einem Fluchtversuch erschossen worden. Damit gab man sich gerne zufrieden!

Die größten Kriminalfälle Skandinaviens - Teil 2

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