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4.4 Arbeitsprinzipien und Rollenverständnis
ОглавлениеDie grundlegenden Arbeitsprinzipien der Schulpsychologie in Deutschland beinhalten die Freiwilligkeit, den freien Zugang, die Kostenfreiheit, die Schweigepflicht sowie die Unabhängigkeit und Neutralität. Der Begriff der Neutralität wird dabei zunehmend durch den Begriff einer Allparteilichkeit ersetzt, um deutlich zu machen, dass die Schulpsychologie im Beratungsprozess eine aktive Rolle übernimmt und sich nicht auf eine Neutralität zurückzieht (vgl. BDP Sektion Schulpsychologie, 2014a).
Die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme schulpsychologischer Angebote beinhaltet auch, dass die Schulpsychologie zumeist nicht in die Hierarchie der Schul- und Bildungsverwaltung eingebunden ist. Der freie Zugang bedeutet, dass die Zielgruppen Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder pädagogische Fachkräfte in Schulen einen direkten Zugang zur schulpsychologischen Beratung nutzen können und keine Zustimmung schulischer Gremien oder Personen benötigen. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind in der Regel auch nicht an Berichten oder Gutachten über Lehrkräfte beteiligt. Die Einbindung in gutachterliche Aufgaben oder Stellungnahmen im Rahmen von schulorganisatorischen Maßnahmen wird von vielen schulpsychologischen Einrichtungen abgelehnt, da dadurch Ratsuchende davon abgehalten werden könnten, vertrauensvoll eine schulpsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen.
In einigen Bundesländern sind schulpsychologische Gutachten zur Veranlassung von inner- oder außerschulischen Fördermaßnahmen wie Lerntherapien nach SGB VIII möglich.