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5.1 Beratung in der Schule

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Beratung ist in der Schule allgegenwärtig. Jede Lehrkraft berät Schülerinnen und Schüler, Eltern oder Kolleginnen und Kollegen, besonders in der Funktion als Klassenlehrkraft. Oft sind dies schlichte Fragen zu den Hausaufgaben, zur Vorbereitung einer Klassenarbeit oder vor Beginn einer Klassenfahrt. Die Entscheidung für die richtige Oberschule erfordert schon längere Gespräche, vor allem wenn die Eltern ihr Kind über- oder unterfordern. Für die regelmäßige Beratung der Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernentwicklung fehlt oft die Zeit (Grewe, 2015).

Lehrerinnen und Lehrer sind häufig mit Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern oder mit deren persönlichen Problemen konfrontiert und sind dann Ansprechpartner und Vertrauensperson für persönliche Krisen, Liebeskummer oder Elternkonflikte. Beratung ist eine Hauptaufgabe des Berufs (Gudjons, 2015).

Schulleitungen sind als Beraterinnen und Berater in Konflikten und Entscheidungsprozessen gefragt. Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht stören, werden zur Schulleitung geschickt, Eltern beschweren sich über Noten und über Lehrkräfte. Pädagogische Entscheidungen müssen mit Lehrkräften und Eltern vorbereitet werden.

Diese alltäglichen Beratungsaufgaben erfordern ein professionelles Beratungs- und Unterstützungssystem der Schule, das oft fehlt oder nur ansatzweise entwickelt ist. Eine Schule braucht Beratungslehrkräfte für Lese-Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche, für Drogenprophylaxe, für Mediation und Streitschlichtung, Schulsozialarbeiter, Sonderpädagoginnen zur Diagnostik und Förderplanung und Schulpsychologen. In Deutschland ist schulische Beratung oder School Counseling im Vergleich zu anderen Industrienationen nur rudimentär entwickelt ( Kap. I-8).

Beratung durch Lehrkräfte und die Schulleitung kann als Information und Entscheidungshilfe für Schülerinnen, Schüler und ihre Eltern angeboten werden. In dieser Form hat Beratung meist eine direktive Form:

• Beratung als Information bei Schüler- und Elterngesprächen, auf Elternabenden oder in Form von Elternbriefen, z. B. über schulorganisatorische Fragen, Klassenfahrten o. Ä.

• Beratung als Tipps zu Hausaufgaben, Klausuren, Aufführungen o. Ä.

Eine andere Form der Beratung wird bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten von Schülerinnen und Schülern, Eltern oder Lehrkräften erwartet. In dieser Form sollte die Beratung nicht-direktiv, einfühlsam und lösungsorientiert stattfinden:

• Beratung als Entscheidungshilfe bei Fragen zur Schullaufbahn, einer Klassenwiederholung oder dem Übergang in weiterführende Schulen

• Beratung bei Lern- und Verhaltensproblemen

• Inklusionsberatung bei der sonderpädagogischen Förderplanung

• Beratung zur Schlichtung von Konflikten

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