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11. Nationale Sprachpolitiken und SprachlenkungSprachlenkung 1. Definitionen und Rahmen

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SprachpolitikSprachpolitik wird hier als die Einflussnahme eines Staates auf dessen Sprache(n) verstanden (↗ Art. 10). SprachenpolitikSprachenpolitik bezieht sich hingegen auf das Verhältnis von mehreren Sprachen in einem Staat, das funktional, territorial oder institutionell geregelt werden soll. Im staatlichen Bildungswesen ist auch die Festlegung eines Fremdsprachenangebots (Sprachen, Stundentafel, Lehrerausbildung u.a.m.) Teil der Sprachenpolitik. Beide Termini sind nicht trennscharf und werden nicht immer gemäß dieser strikten Abgrenzung verwendet; oftmals erscheint Sprachpolitik als generalisierender Oberbegriff. Zudem weisen sie Berührungspunkte auf, da Sprachensituationen in der Regel nicht homogen sind. Sprachpolitische Aktivitäten können auf den StatusStatus einer Sprache zielen oder den Ausbau und die Pflege einer Einzelsprache auf der sprachsystematischen Ebene (Normierung, Kodifizierung). Seit Kloss (1969) spricht man hier üblicherweise von StatusplanungStatusplanung und KorpusplanungKorpusplanung. Der Begriff SprachlenkungSprachlenkung bezieht sich auf die Einflussnahme auf den öffentlichen SprachgebrauchSprachgebrauch (vgl. ausführlich Polzin-Haumann 2006: 1472-1474).

SprachpolitikSprachpolitik ist ein breites Feld, das im Folgenden in seinen Bezügen zur Fremdsprachenpolitik betrachtet wird. Die weltweiten Sprachpolitiken für die drei in der Bundesrepublik Deutschland aktuell wichtigsten modernen Schulfremdsprachen EnglischEnglisch, FranzösischFranzösisch und SpanischSpanisch (Decke-Cornill & Küster 2010: 16) werden anhand (historischer) Entwicklungen, Institutionen, Diskurse und Besonderheiten vergleichend zusammengefasst und auf diese Sprachen als Unterrichtsfächer im deutschen Schulkontext bezogen. RussischRussisch (↗ Art. 94), aktuell nach dem Spanischen (↗ Art. 96) auf Rang vier der modernen Schulfremdsprachen (Rang fünf, wenn man das LateinLatein mit einbezieht) (↗ Art. 92), war vor allem in der ehemaligen DDRDDR verpflichtende Fremdsprache ab Klasse 5. Heute wird es in allen Bundesländern außer dem SaarlandSaarland als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten, weist aber deutliche geographische Schwerpunkte in den neuen Bundesländern auf (Mehlhorn 2016: 536). Im vergleichsweise jungen Fach Deutsch als Fremdsprache (DaFDaF) wird das Deutsche wissenschaftlich erforscht und didaktisch aufbereitet, um es (in Deutschland oder außerhalb Deutschlands) für Nicht-Muttersprachler zu unterrichten (↗ Art. 87).

Handbuch Mehrsprachigkeits- und Mehrkulturalitätsdidaktik

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