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2. Historische Skizze

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Bereits in den 1970er Jahren wurde vom Europäischen Rat empfohlen, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zum Erlernen einer weiteren Sprache der Gemeinschaft haben sollten (EUEU 1976: C 038). 1989 wurde deren Bandbreite mit dem Beschluss des Rates zum Lingua-Programm klar konturiert: alle Amtssprachen sollen als Fremdsprachen gelehrt werden (Europäische Union 1989: 1f.; auch Council of Europe 2014). Diese Ausdehnung der bildungspolitischen Forderungen und der Anzahl der erlernbaren Sprachen weist diesen in den europäischen Programmen für die allgemeine und berufliche Bildung seither eine zentrale Stelle zu (↗ Art. 9). Der Vertrag von AmsterdamVertrag von Amsterdam 1997 schreibt – mit dem Beitritt neuer Länder zur EU – die europäische Vielsprachigkeit erneut fest, indem nunmehr jedem Unionsbürger das Recht zugestanden wird, sich schriftlich in einer AmtsspracheAmtssprache seiner Wahl an jedes Organ oder an jedwede Einrichtung der EUEU wenden zu können, und eine Antwort in der von ihm benutzten Sprache zu bekommen (Europäische Union 1997). Der Europarat hatte 1992 bereits die Europäische Charta der Regional- und MinderheitensprachenEuropäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen gezeichnet (die allerdings von Frankreich nie ratifiziert wurde) (Lebsanft & Wingender 2012). Im Vertrag von LissabonVertrag von Lissabon im Jahr 2000 wird die Charta der Grundrechte der Europäischen UnionCharta der Grundrechte der Europäischen Union rechtsverbindlich angenommen, die in den Artikeln 21 und 22 die Diskriminierung aufgrund von Sprache (↗ Art. 38) verbietet und die Länder verpflichtet, die sprachliche, kulturelle und religiöse Vielfalt zu achten (Europäische Union 2000a). Hierdurch werden Mehrsprachigkeit und sprachliche Vielfalt als Grundwerte der EU offiziell anerkannt und die Charta als völkerrechtliches Dokument wird seither als ein wichtiges Referenz-Instrument für die Erhaltung der Regional- und MinderheitensprachenRegional- u. Minderheitensprachen betrachtet. Die EU und der Europarat proklamieren 2001 das Europäische Jahr der Sprachen und formulieren das Ziel, die Sprachenvielfalt und das kulturelle Erbe Europas zu vertiefen, SprachenlernenSprachenlernen und -lehren attraktiver zu gestalten und lebenslanges Sprachenlernen über die Schulzeit hinaus zu fördern. Alle offiziellen Sprachen der Union werden erneut zu möglichen Zielsprachen erklärt. Den Mitgliedsstaaten wird freigestellt, weitere Sprachen aufzunehmen und auch die GebärdensprachenGebärdensprache einzubeziehen (Europäische Union 2000b). Das vom Europäischen Rat in Barcelona im Jahr 2002 verabschiedete Abschlussdokument (Barcelona-Abkommen) enthält die Entschließung zur Förderung der Sprachenvielfalt und des Sprachenlernens. Hiernach soll jeder Bürger Europas vom frühesten Kindesalter an zum Erlernen mindestens zweier Fremdsprachen, nebst seiner Muttersprache, ermutigt werden. Dies soll die Verständigung unter den Mitgliedsländern erleichtern und den sprachlichen Reichtum Europas schützen (↗ Art. 9). Das Ziel lautet breite Herstellung einer diversifizierten und abgestuften MehrsprachigkeitMehrsprachigkeitdiversifizierte und abgestufte (faktisch unter Einschluss von Englisch).

Handbuch Mehrsprachigkeits- und Mehrkulturalitätsdidaktik

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