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4. Ausblick

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Zu den 2002 in Barcelona vereinbarten Zielen hat die EUEU Kommission 2018 ein detaillierteres Konzept zur Verbesserung und Sicherstellung des Sprachenlernens in der allgemeinen schulischen Obligatorik vorgeschlagen (Europäische Kommission 2018: 9), nachdem das Europäische Forum für Mehrsprachigkeit 2018 die Politik der EU-Mitgliedsstaaten auf diesem Feld als weitgehend gescheitert bezeichnet und keine sichtbaren Fortschritte zu verzeichnen seien (Europäische Kommission ebd.: 2). Sowohl die sprachliche Vielfalt, einschließlich der MinderheitensprachenMinderheitensprachen, als auch der interkulturelle Dialog mit dem Ziel gegenseitigen, europaweiten Respekts sollen weiterhin innerhalb der Union gestärkt werden. Langfristiges Ziel ist es deshalb, nicht nur dafür zu sorgen, dass mehr nicht nur junge Menschen zusätzlich zur Muttersprache mindestens zwei weitere Sprachen operabel beherrschen (ebd.: 9), sondern auch dass Bildungseinrichtungen und Gesellschaft von den mitgebrachten, vielfältigen Sprachen und Sprach(lern-)erfahrungen ihrer Schüler Gebrauch machen und profitieren. Die (retro- und) prospektive MehrsprachigkeitMehrsprachigkeitretro und proaktive (Hallet & Königs 2010: 304) und EurokomprehensionEurokomprehension (↗ Art. 6, 7) bilden weiterhin die Priorität der EU.

Handbuch Mehrsprachigkeits- und Mehrkulturalitätsdidaktik

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