Читать книгу Festschrift für Jürgen Taeger - Группа авторов - Страница 111
II. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung im Auskunfteienbereich
ОглавлениеDie datenschutzrechtliche Regulierung von Auskunfteien ist unter Geltung der DS-GVO überschaubar. Im nationalen Recht regelt § 31 BDSG bestimmte Aspekte des Scoring und der Bonitätsauskünfte.4 In der DS-GVO finden sich keine bereichsspezifischen Vorschriften, die speziell die Datenverarbeitung im Auskunfteienbereich adressieren. Einschlägig sind insoweit vielmehr in erster Linie die allgemeinen Erlaubnistatbestände des Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DS-GVO. Art. 22 DS-GVO adressiert zwar in seiner Überschrift das Profiling (und damit auch als eine von dessen Varianten das Scoring), der eigentliche Regelungsgehalt der Vorschrift bezieht sich jedoch allein auf die sog. automatisierte Entscheidung.5