Читать книгу Festschrift für Jürgen Taeger - Группа авторов - Страница 131
I. Einleitung
ОглавлениеObwohl die verschärften Aufzeichnungspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen,3 welche aufgrund der 2. Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive, sog. MiFID II)4 zum 3.1.2018 durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (sog. 2. FiMaNoG)5 in nationales Recht umgesetzt wurden, auch datenschutzrechtliche Bezüge haben, werden die Wechselwirkungen zwischen diesen MiFID II- bzw. WpHG-Regelungen und der DSGVO im wissenschaftlichen Schrifttum bislang kaum thematisiert.6 Im Zentrum der Überlegungen steht dabei § 83 WpHG, der in Umsetzung der MiFID II nunmehr verschärfte Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten enthält. Bei diesen handelt es sich gleichzeitig um Datenverarbeitung i.S.d. Art. 4 Nr. 2 DSGVO.7
In anderen Bereichen des Finanzmarktrechts dagegen wird die Diskussion bzgl. einer Normenkollision bereits seit geraumer Zeit geführt. So enthält § 59 Abs. 2 ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz), der eine Umsetzung der 2. Zahlungsdiensterichtlinie (2. Payment Services Directive, sog. PSD 2)8 darstellt, spezifische Datenschutzregelungen, die mit den Regelungen der DSGVO nicht konform gehen.9 Inwiefern auch zwischen den WpHG- und den DSGVO-Bestimmungen Widersprüche bestehen, soll nachfolgend in Bezug auf die Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation thematisiert werden.