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I. Datenschätze der öffentlichen Hand
ОглавлениеBund, Länder und Kommunen verfügen über einen großen Schatz an Daten. Man denke nur an Katasterdaten, Daten zu Geistigen Eigentumsrechten (wie Patenten oder Marken), Rechtsprechungsdaten, aber vor allem Verkehrsdaten (Ampeldaten, Verkehrsflussdaten). Weitere Beispiele sind Kennzahlen der Arbeitslosenversicherung, diverse Bevölkerungsstatistiken, Hochfrequenzhandelsdaten im Finanzsektor sowie Daten zur Präzisionslandwirtschaft, die dazu beitragen, den Einsatz von Pestiziden, Nährstoffen und Wasser zu überwachen und zu optimieren. In Betracht kommt auch ein Datensatz verschiedener Wassermesswerte5 oder Feinstaubdaten.6 Gerade der Bereich der Verkehrsdaten dürfte wegen des rasant wachsenden Marktes für digitale Mobilität7 vermutlich einer der ersten Bereiche sein, auf denen auch juristische Fragen zu Transaktionen mit Daten eine Rolle spielen.8
Will die öffentliche Hand nun diese Daten Privaten zur Verfügung stellen oder umgekehrt, begehren Private Zugang zu diesen Daten, muss geklärt werden, ob die öffentliche Hand gezwungen ist, diese Daten Privaten zur Verfügung zu stellen und wenn ja bzw. wenn sie dies (auch ohne Zwang) tut, ob sie besonderen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Herausgabe von Daten unterliegt.
Dies soll im Folgenden an einem fiktiven Beispiel aus Bayern untersucht werden. Eine Kommune, nennen wir sie Stoistadt, hat mithilfe ihrer Ampelsysteme und anderen verkehrslenkenden und -leitenden Systemen Daten zu ihren Verkehrsströmen gesammelt und digital gespeichert. Diese Daten sind vollständig anonym, aber von großem Interesse für z.B. private Mobilitätsanbieter, die damit z.B. in Autos ihre Navigationssysteme verbessern können.