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IV. Bewertung von Krypto-Assets bei eingeschränkter Marktliquidität (Fungibilitätsabschläge)
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Sollte die Marktliquidität eingeschränkt sein, können Fungibilitätsabschläge berücksichtigt werden, um den Fair Value eines Krypto-Assets ausgehend von beobachtbaren Marktpreisen zu bestimmen. Ansätze zur Herleitung von Fungibilitätsabschlägen werden nachfolgend dargestellt.
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Fungibilitätsabschläge (Discount for Lack of Marketability oder „DLOM“) werden bei der Bewertung berücksichtigt, wenn es Hinweise auf eine reduzierte Liquidität des zu bewertenden Assets gibt. Der DLOM ergibt sich aus dem Verhältnis beobachtbarer Marktpreise und des Fair Values eines Krypto-Assets. Die Relevanz der Anwendung eines DLOM bei der Bewertung nimmt zu, je größer der zu veräußernde Anteil eines Assets ist. Demnach wird es wahrscheinlicher, dass keine ausreichende Marktliquidität zur unmittelbaren Veräußerung der Vermögenswerte vorhanden ist. Nachfolgend stellen wir unterschiedliche Verfahren für die Ableitung eines DLOM dar.